H. JÜRGEN BAUER LL.M.
Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator
Master of Laws
für Versicherungsrecht
Master of Laws für
Verkehrsrecht
Master of Laws für
Strafrecht
Erbrecht, Vertragsrecht
die zulässigen Organisationsformen von Gesellschaften und Unternehmen, die Begründung und Beendigung von Gesellschaften, die inneren Strukturen bezüglich Willensbildung und Gesellschafter untereinander und die Vertretungsbefugnisse und Haftung gegenüber Außenstehenden, z.B. bei der
Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bei vertraglichen Gestaltungen, Strategien zur Haftungsvermeidung und vertreten sie bei rechtlichen Streitigkeiten. Wir betreuen Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH und Aktiengesellschaft und Personengesellschaften, z.B. GmbH & Co. KG, stille Beteiligung, GbR.
Unser Know-how wird - je nach Bedarf - durch ein versiertes Steuerberaterteam ergänzt.
Im Strafrecht bin ich seit den 1990-er Jahren aktiv anwaltlich tätig, sei es als Strafverteidiger, Wahlanwalt, Pflichtverteidiger oder Nebenklagevertreter.
Der Schwerpunkt der strafrechtlichen Tätigkeit liegt im Bereich des allgemeinen Strafrechts, Wirtschaftsstrafrechts, Verkehrsstrafrechts, Jugendstrafrechts und anderen strafrechtlichen Rechtsgebieten.
In den Jahren 2011-2013 absolvierte ich ein zusätzliches Studium, speziell für Rechtsanwälte und Strafverteidiger mit mehrjähriger Berufserfahrung. Es handelt sich um den Masterstudiengag im Bereich der Spezialisierung zum Master of Laws für Strafrecht.
Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichtes und Oberlandesgerichtes sowie gegen zweitinstanzliche Berufungsurteile des Landgerichts können wir innerhalb einer Frist von einer Woche ab Urteilsverkündung Revision bei dem Gericht einlegen, welches das Urteil erlassen hat. Die Revision muss innerhalb einer weiteren Frist von einem Monat nach Ablauf der Einlegungsfrist bzw. der Urteilszustellung begründet werden. Diese Revisionsbegründung kann nur durch einen Strafverteidiger erfolgen.
Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang des Strafbefehls Einspruch bei dem Gericht eingelegt werden, dass den Strafbefehl erlassen hat.
Gegen Urteile des Amtsgerichts kann binnen einer Frist von einer Woche nach Verkündung des Urteils bei dem Gericht Berufung eingelegt werden, welches das Urteil erlassen hat.
Lassen Sie sich vorab durch einen Strafverteidiger Ihrer Wahl beraten
Bis zum ersten Gespräch mit Ihrem Strafverteidiger:
Bitte tätigen sie keine Angaben, machen sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Unterschreiben sie nichts.
Geben Sie keinen Forderungen nach, z.B. Kautionszahlung o.ä.!
Sollte bei Ihnen eine Durchsuchung stattfinden oder stattgefunden haben oder sollten Sie vorläufig festgenommen worden sein, steht Ihnen das Recht zu, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren. Kontaktieren Sie die Kanzlei Bauer und nehmen Sie über E-Mail oder Telefon Kontakt auf.
H. JÜRGEN BAUER LL.M. ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein Berlin e. V. und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
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Kontaktieren Sie uns:
H. JÜRGEN BAUER LL.M.
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