Versicherungsrecht

IM VERSICHERUNGSRECHT DEN ÜBERBLICK BEHALTEN

Versicherungsrecht

Weshalb anwaltliche Beauftragung?

Bei Versicherungsfällen stehen sich meist zwei recht ungleiche Partner gegenüber: Die Versicherung mit eigener Rechtsabteilung und Spezialisten in ihrer jeweiligen Versicherungssparte unter der Versicherungsnehmer, z.B. Firmeninhaber oder Privatperson.

Letztere sollten sich im Problemfall daher unbedingt von einem fachkundigen Juristen beraten lassen, um „Waffengleichheit“ zu garantieren und ihr Recht durchzusetzen.

Rechtsanwalt H. Jürgen Bauer, LL.M., hat neben den beiden juristischen Staatsexamina zusätzlich ein zwei - jähriges Zusatzstudium Bereich des Versicherungsrechts absolviert – mit Abschluss unter anderem zum Master of Laws im Versicherungsrecht. Zudem verfügt er über etwa 20 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Versicherungsrechts, sowohl im Bereich der außergerichtlichen Vertretung als auch bei Prozessvertretungen bei Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.

Gutachterliste:

Wir stehen in Kontakt zu zahlreichen kompetenten Gutachtern und Sachverständigen für die verschiedensten Schadensbereiche in ganz Deutschland - sowohl bezüglich Personenschäden als auch Sachschäden. Mit diesen können unsere Mandanten kurzfristig Kontakt aufnehmen, um die richtigen Weichen zu stellen, z.B. im Falle der Dringlichkeit vor Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens nach § 485 ZPO.

Beispiele der Arbeitsgebiete:

  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Firmeninhaltsversicherung
  • Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Kreditversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Inventarversicherung
  • Hausratversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfallschäden
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung

Typische Lebenssituationen:

  • „Versicherung zahlt nicht…“
  • Firmenversicherungen verweigern Regulierung
  • Unfälle, Verkehrsunfälle
  • Unfälle mit schwerem Personenschaden, dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Schmerzensgeld wird nicht gezahlt
  • Schwere Erkrankung, Berufsunfähigkeit
  • Gebäudeschaden in Zusammenhang mit „Feuer, Wasser, Sturm“
  • Einbruchdiebstahl- oder Elementarschaden

Bei Fragen zum Versicherungsrecht und Schmerzensgeldrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
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